Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, dass sich so wenige Leute damit beschäftigen. (Henry Ford) Ich will eine öffentliche Frage stellen!
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Versicherungen 20.06.07
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Von: Rentner Frage: Seit einem Monat bin ich im Ruhestand, dachte ich. Doch nun belästigen mich andauernd Versicherungsvertreter, die mir alle möglichen Versicherungen verkaufen wollen, speziell für Rentner, z.B. eine Sterbeversicherung. Abgesehen davon, dass ich nicht gleich sterben möchte, kann man sich gegen das Sterben versichern?
Antwort: Gegen das Sterben selbst ist kein Versicherungskraut gewachsen. Gemeint ist eine Sterbegeldversicherung, die im Sterbefall mit einem im Voraus bestimmten Betrag fällig wird. Die Versicherung lohnt sich aber nur, wenn Sie möglichst bald nach Vertragsabschluss sterben. Da Sie das nicht möchten, lohnt sie sich wie in den allermeisten Fällen nicht. Je älter Sie werden, um so mehr zahlen Sie ein, in aller Regel viel mehr als später ausgezahlt wird. |

Erstattung von Wertermitllungs-Gebühren 22.05.07
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Von: Hausbauer Frage: Nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart, auf das Sie auf Ihrer Informationsseite hinweisen, kann ich jetzt damit rechnen, dass meine Bausparkasse mir die Kosten für die Wertermittlung zurück erstattet? Oder muss ich etwas unternehmen?
Antwort: Sie müssen auf jeden Fall aktiv werden. Schreiben Sie einen Brief an Ihre Bausparkasse und bitten Sie konkret um Erstattung der Kosten, die Sie für die Wertermittlung bezahlt haben. Lassen Sie sich auf keinen Fall vertrösten und legen Sie bei Bedarf nach. |

Gliedertaxe 17.02.07
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Von: Anderson Frage: Ich möchte eine Unfallversicherung abschließen, um mich für den Fall der Invalidität abzusichern. Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Gliedertaxe?
Antwort: Im Invaliditätsfall wird als Gradmesser die so genannte Gliedertaxe von den Versicherungen angewandt. Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beträgt die Invalidität z.B. bei Verlust eines Zeigefingers 10%, einer Hand 55% und eines Arms 70%. Der Verlust eines Auges führt zu einer Invalidität von 50%, ebenso der Verlust von einem Bein. |
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